Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TACKMASTERS BV

Artikel 1: Allgemeines

1. Für alle Angebote, Vereinbarungen und deren Ausführung gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen. Abweichungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit TACKMASTERS B.V., nachfolgend “Nutzer” genannt, vereinbart werden.

2. Unter “Gegenpartei” wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die die Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen durch Unterzeichnung eines Dokuments oder auf andere Weise akzeptiert hat.

Artikel 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern und/oder Dritten.

1. Die Bezugnahme auf die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei gilt als zweite Bezugnahme, die keine Wirkung entfaltet, wenn der Anwendbarkeit der ersten Bezugnahme auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders nicht gleichzeitig ausdrücklich widersprochen wird.

2. Wenn die Gegenpartei die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer ihrer Bestimmungen auf die oben genannte Weise ausdrücklich ablehnt, behält sich der Benutzer das Recht vor, das Angebot zu widerrufen oder den Vertrag als nichtig zu betrachten.

Artikel 3: Angebote

1. Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Alle Preislisten, Prospekte und sonstigen Daten, die mit einem Angebot zur Verfügung gestellt werden, wurden so genau wie möglich zusammengestellt. Daraus können jedoch keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders vereinbart. Alle (geistigen) Eigentumsrechte an den angebotenen/gezeigten und/oder demonstrierten Materialien/Daten im weitesten Sinne des Wortes sind vorbehalten.

3. Alle im Angebot enthaltenen Angaben wie Maße, Gewichte, Fassungsvermögen und Mengen werden so genau wie möglich auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen dargestellt.

4. Die Zusendung von Angeboten und/oder (anderen) Unterlagen verpflichtet den Nutzer nicht zur Lieferung oder Annahme einer Bestellung.

5. Der Nutzer behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.

Artikel 4: Vereinbarung

1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Nutzer einen Auftrag schriftlich durch eine Auftragsbestätigung angenommen hat. Entscheidend ist das Datum der Bestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrags, es sei denn, die Gegenpartei hat innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widersprochen. Alle späteren zusätzlichen Vereinbarungen/Änderungen und/oder Zusagen von

Die vom Benutzer, seinem Personal oder im Namen des Benutzers von seinen Verkäufern, Agenten, Vertretern oder anderen Vermittlern gemachten Angaben sind für den Benutzer nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt worden sind.

2. Für Lieferungen oder Tätigkeiten, für die nach Art und Umfang kein schriftliches Angebot bzw. keine schriftliche Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung bzw. der Lieferschein ebenfalls als Auftragsbestätigung, die ebenfalls den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt.

3. Jeder Vertrag wird vom Nutzer unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die andere Partei

– nach dem Ermessen des Nutzers – für die finanzielle Erfüllung des Vertrages ausreichend kreditwürdig erscheint.

4. Bei oder nach Abschluss des Vertrags ist der Benutzer berechtigt, von der Gegenpartei vor der (weiteren) Erfüllung des Vertrags eine Sicherheit dafür zu verlangen, dass sowohl die Zahlungs- als auch die sonstigen Verpflichtungen erfüllt werden.

5. Der Verwender ist befugt, wenn er dies für notwendig oder wünschenswert hält, andere Personen mit der ordnungsgemäßen Ausführung des erteilten Auftrags zu beauftragen, wobei die Kosten gemäß den abgegebenen Kostenvoranschlägen an die Gegenpartei weitergegeben werden. Erforderlichenfalls findet eine Konsultation mit der anderen Partei statt. Die andere Partei hat das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Bezahlung der bereits gelieferten oder erbrachten Leistungen aus diesem Grund zu kündigen.

Artikel 5: Preise

1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preisangaben freibleibend.

2. Sofern nicht anders angegeben, gelten für den Nutzer folgende Preise

– auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Selbstkostenpreise;
– je nach Lieferung ab Firma, Lager oder sonstigem Lagerort;
– ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben, sonstige Steuern, Abgaben und Zölle;
– ohne die Kosten für Demonstrationen
– ausschließlich der Kosten für Verpackung, Be- und Entladung, Transport und Versicherung;
– in niederländischer Währung und/oder Euro angegeben; eventuelle Wechselkursänderungen werden weitergegeben.

3. Im Falle einer nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehbaren Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenfaktoren ist der Verwender berechtigt, den Auftragspreis entsprechend zu erhöhen, jedoch mit der Maßgabe, dass bereits bekannte künftige Preiserhöhungen in der Auftragsbestätigung angegeben werden müssen. Dies alles unter Beachtung der diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Artikel 6: Änderung des Beschlusses

1. Änderungen am ursprünglichen Auftrag, gleich welcher Art, die von der Gegenpartei oder in ihrem Namen schriftlich oder mündlich vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als zum Zeitpunkt der Abgabe des Kostenvoranschlags vorhersehbar waren, werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt.

2. Änderungen in der Ausführung des Auftrags, die von der Gegenpartei nach Erteilung des Auftrags noch gewünscht werden, müssen dem Verwender von der Gegenpartei rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Werden sie mündlich oder telefonisch mitgeteilt, so geht das Risiko für die Durchführung der Änderungen zu Lasten der anderen Partei.

3. Zugewiesene Änderungen können dazu führen, dass die für die Änderung vereinbarte Lieferzeit außerhalb der Verantwortung des Nutzers überschritten wird.

Artikel 7: Annullierung

1. Wenn die Gegenpartei den Auftrag aus Gründen, die der Benutzer nicht zu vertreten hat, storniert, ist sie verpflichtet, das vom Benutzer bereits gekaufte Material, ob verarbeitet oder nicht, zum Selbstkostenpreis, einschließlich Löhne und Sozialabgaben, zu übernehmen.

2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorigen Absatzes dieses Artikels behält sich der Benutzer das Recht vor, die vollständige Erfüllung des Vertrags und/oder einen vollständigen Schadenersatz zu fordern.

Artikel 8: Lieferung

1. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die vom Benutzer angegebenen Fristen immer nur annähernd und daher nie endgültig.

2. Eine vereinbarte Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Nutzer im Besitz aller für die Ausführung oder Lieferung erforderlichen Informationen ist, wobei der Nutzer davon ausgeht, dass er an der Ausführung des Auftrags nicht gehindert wird durch

Faktoren, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorhanden oder bekannt waren oder die als solche hätten berücksichtigt werden können.

3. Wenn infolge einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung des Vertrags die im vorigen Absatz genannte Frist verstrichen ist, ohne dass der Vertrag erfüllt oder eingehalten wurde, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, jedoch erst nach schriftlicher Inverzugsetzung durch den Benutzer nach Ablauf der verlängerten Frist. Dabei kann der Nutzer nicht haftbar gemacht werden

für Schäden, die sich aus dem nicht zurechenbaren Versagen der Leistung ergeben.

Artikel 9: Transport/Risiko

1. Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung usw. wird vom Verwender in Übereinstimmung mit der guten kaufmännischen Praxis festgelegt, ohne dass der Verwender dafür haftet, es sei denn, die Gegenpartei hat dem Verwender weitere Anweisungen erteilt.

2. Besondere Wünsche der Gegenpartei hinsichtlich des Transports oder der Verbringung werden nur dann erfüllt, wenn die Gegenpartei erklärt hat, die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen.

3. Der Versand/Transport von Waren erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei, auch wenn der Frachtführer verlangt, dass die Frachtbriefe, Transportadressen und dergleichen die Klausel enthalten, dass alle Transportschäden auf Rechnung und Gefahr des Absenders gehen.

4. Der Nutzer versichert den Transport nur, wenn die Gegenpartei dies ausdrücklich für ihr Konto beantragt hat.

Artikel 10: Kauf

1. Wenn die Gegenpartei/der Kunde die von ihr/ihm bestellten Waren nicht abnimmt, hat der Benutzer das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, unbeschadet der weiteren Rechte des Benutzers, die Waren auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern, und zwar ohne jegliche Haftung des Benutzers für Verlust, Schaden oder Sonstiges.

Artikel 11: Rechte an geistigem Eigentum

1. Er behält sich alle Rechte am geistigen Eigentum an allen Texten, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern, Modellen usw. vor, die vom Nutzer oder in seinem Namen bei der Ausführung des Vertrags erstellt werden. Vervielfältigung, Veröffentlichung und Kopieren, in welcher Form auch immer, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Nutzers erlaubt.

2. Die im ersten Absatz genannten Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Modelle usw. bleiben unveräußerliches Eigentum des Nutzers und sind auf erstes Verlangen zurückzugeben.

3. Für jede gegen diese Bestimmung verstoßende Handlung schuldet die Gegenpartei eine pauschale Strafe von 5.000,00 €, unbeschadet des Rechts des Nutzers, vollen Schadenersatz zu fordern.

Artikel 12: Bürgschaft

1. Wenn der Nutzer eine Garantie für die gelieferten Waren übernimmt, muss er dies schriftlich angeben. Die Haftung des Verwenders übersteigt – unter Beachtung der Bestimmungen dieser Lieferbedingungen – niemals den in diesem Garantieschein genannten Betrag.

2. Die vom Benutzer schriftlich gegebene Garantie ist die gleiche Garantie, die der Hersteller der betreffenden Waren gewährt.

3. Keine Garantie wird gewährt, wenn der Preis der gelieferten/vorgestellten Waren besonders niedrig ist, wenn die Lieferung mit einem Preisnachlass erfolgt oder wenn die Waren als Sonder- und/oder besonders günstiges Angebot verkauft werden. Der Benutzer wird in diesen Fällen keinen Garantieschein vorlegen und die Gegenpartei auf das Fehlen der Garantie hinweisen.

4. In jedem Fall erlischt die Garantie für gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen

– wenn nach Ablauf der vom Nutzer ausschließlich schriftlich mitgeteilten Garantiezeit kein gültiger Garantieschein vorgelegt wird;
– wenn Mängel an den gelieferten Waren auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind;
– wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend dem vereinbarten oder vorgesehenen Zweck verwendet wird;
– wenn Benutzeranweisungen, Behandlungs-, Pflege-, Wartungs-, Verarbeitungs- und andere Anweisungen, die vom Benutzer oder in seinem Namen gegeben oder auf Etiketten oder in anderer Form angegeben werden, nicht befolgt werden.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Benutzer ausgeführten oder auszuführenden Lieferungen und Arbeiten, einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten, Eigentum des Benutzers.

2. Im Falle der Nichtbezahlung einer Forderung, des Zahlungsaufschubs, des Antrags auf Zahlungsaufschub, des Konkurses, der Zwangsverwaltung, des Todes oder der Liquidation von Gütern der Gegenpartei hat der Benutzer das Recht, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention die Bestellung oder den noch zu liefernden Teil davon zu stornieren und die gelieferten, aber nicht oder nicht vollständig bezahlten Güter als sein Eigentum zurückzufordern, wobei die bereits geleisteten Zahlungen berücksichtigt werden, jedoch unbeschadet seiner Rechte, eine Entschädigung für eventuelle Verluste oder Schäden zu fordern. In diesem Fall wird jede Forderung, die der Nutzer gegenüber der anderen Partei hat, sofort fällig.

3. Die Kosten für die Rücknahme der Waren gehen zu Lasten der Gegenpartei.

Artikel 14: Haftung

1. Abgesehen von der Verantwortung des Benutzers aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen und allgemein geltender Regeln der Angemessenheit und Billigkeit ist der Benutzer nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten für Schäden jeglicher Art, direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsschäden, an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen, sowohl bei der Gegenpartei als auch bei Dritten, die als direkte oder indirekte Folge entstehen können von

– ein nicht zurechenbarer Mangel der Leistung, wie in diesen Bedingungen näher beschrieben;
– Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei, ihrer Untergebenen oder anderer von ihr oder in ihrem Namen beschäftigter Personen;
– das Produkt in einer anderen Weise als in der Gebrauchsanweisung angegeben zu verwenden;

2. Jeder weitere Schadensersatzanspruch, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten vor.

3. Die Haftung des Nutzers geht niemals über die seiner Lieferanten hinaus.

4. Die Benutzerin haftet nicht für Schäden an den von ihr gelieferten Waren während des nicht von ihr durchgeführten Transports.

5. Der Benutzer haftet nicht für die Folgen der Verwendung der von ihm gelieferten Waren durch Dritte.

6. Der Verwender haftet nicht für Schäden und Mängel, die durch die gelieferte Ware oder durch die Untauglichkeit oder unsachgemäße Verwendung der gelieferten Ware für den Zweck, für den die Gegenpartei sie gekauft hat, entstehen.

7. Die Haftung des Nutzers ist zu jedem Zeitpunkt auf den Betrag begrenzt, für den er versichert ist.

8. Vor der Verwendung der Produkte muss der Benutzer das Benutzerhandbuch lesen, das von der Website heruntergeladen werden kann. Dies verhindert eine falsche Verwendung des Produkts.

Artikel 15: Nicht zurechenbare Leistungsstörung

1. Unter einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung ist zu verstehen: eine Nichterfüllung, die nicht auf das Verschulden des Nutzers zurückzuführen ist und die dem Nutzer aufgrund des Gesetzes, der Rechtsprechung oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zugerechnet werden darf. Als Ursachen für nicht zurechenbare Mängel gelten Streiks, Transportschwierigkeiten, extreme Witterungsbedingungen, Brände, behördliche Maßnahmen, darunter in jedem Fall Ein- und Ausfuhrverbote, Kontingentierungsbeschränkungen und Betriebsstörungen im Betrieb des Verwenders oder seiner Zulieferer sowie die Nichterfüllung durch seine Zulieferer, die dazu führen, dass der Verwender seine Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nicht (mehr) in zumutbarer Weise erfüllen kann.

2. Die Partei, die glaubt, dass eine Situation im Sinne dieses Artikels vorliegt oder eintreten wird, muss die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

3. Wenn die Ursache des nicht zurechenbaren Mangels nach Ansicht des Benutzers vorübergehend ist, hat er das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, bis der Umstand, der den Mangel verursacht hat, nicht mehr besteht.

4. Ist die Situation der nicht zurechenbaren Nichterfüllung von Dauer, können die Parteien Vereinbarungen über die Auflösung des Vertrags und deren Folgen treffen.

5. Der Nutzer ist berechtigt, die Bezahlung der in Ausführung des betreffenden Vertrags erbrachten Leistungen zu verlangen, bevor eine Situation im Sinne dieses Artikels eingetreten ist.

6. Der Nutzer hat auch das Recht, sich auf einen nicht zurechenbaren Mangel der Leistung zu berufen, wenn

wenn der Umstand, der den Mangel der Leistung verursacht, eintritt, nachdem die Leistung hätte erbracht werden müssen.

Artikel 16: Reklamationen

1. Reklamationen in Bezug auf die Ausführung des Vertrages werden vom Benutzer nur berücksichtigt, wenn sie dem Benutzer innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ausführung des Vertrages schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Art und der Grund der Reklamation genau anzugeben sind.

2. Beanstandungen von Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden.

3. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, die eingereichten Beschwerden zu überprüfen.

4. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen wird davon ausgegangen, dass die andere Partei die gelieferten Waren bzw. die Rechnung genehmigt hat. In diesem Fall werden die Beschwerden vom Nutzer nicht mehr bearbeitet.

5. Ist die Beanstandung nach Ansicht des Verwenders zutreffend, so ist er lediglich verpflichtet, die vereinbarte Leistung noch zu erbringen oder den Mangel kostenlos festzustellen und zu beheben.

6. Die Bestätigung der Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus.

Artikel 17: Zahlung

1. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto in bar bei Lieferung oder Fertigstellung der Arbeiten oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Nutzer angegebenes Bank- oder Girokonto zu erfolgen.

2. Der Nutzer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss und auch vor oder während der Ausführung des Auftrags eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird der Auftrag aufgrund des Verzugs des Benutzers aufgehoben, hat die Gegenpartei Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.

3. Jede von der Gegenpartei geleistete Zahlung dient in erster Linie zur Begleichung der von ihr geschuldeten Zinsen sowie der dem Nutzer entstandenen Inkasso- und/oder Verwaltungskosten und wird anschließend auf die älteste offene Forderung angerechnet.

4. Wenn die andere Partei für insolvent erklärt wird, auf ihr Vermögen verzichtet, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder ihr Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird;

– stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
– einer Verpflichtung nicht nachkommt, die ihm aufgrund des Gesetzes oder dieser Bedingungen obliegt;
– einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist bezahlt;
– sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon aufgibt oder überträgt, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in ein zu gründendes oder bereits bestehendes Unternehmen, oder den Zweck seines Unternehmens ändert;

Durch das bloße Eintreten eines der vorgenannten Umstände ist der Benutzer berechtigt, entweder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, oder den von der Gegenpartei aufgrund der vom Benutzer erbrachten Lieferungen geschuldeten Betrag so schnell wie möglich und ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, zu fordern, und zwar unbeschadet des Rechts des Benutzers auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.

Artikel 18: Zinsen und Kosten

1. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der im vorigen Artikel genannten Frist erfolgt ist, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1,5 % pro (Teil eines) Monat auf den ausstehenden Betrag ab dem Rechnungsdatum.

2. Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind von der anderen Partei zu tragen.

3. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15 % des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, einschließlich der vorgenannten Zinsen, mindestens jedoch 100,00 €.

Artikel 19: Anwendbares Recht

Auf alle Angebote, Verträge und deren Durchführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Artikel 20: Streitigkeiten

1. Alle Streitigkeiten, auch solche, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, die sich aus dem Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, oder aus den betreffenden Bedingungen selbst und deren Auslegung oder Ausführung ergeben oder damit zusammenhängen, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Art, werden von dem zuständigen Zivilgericht am Sitz des Nutzers entschieden, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.

2. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes lassen das Recht des Nutzers unberührt, den Streitfall dem nach den normalen Zuständigkeitsregeln zuständigen Zivilgericht vorzulegen oder ihn durch ein Schiedsverfahren oder eine verbindliche Beratung schlichten zu lassen.

Tackmasters B.V.